In manchen Fällen ist eine reine Rechtsberatung nicht ausreichend. Etwa wenn Sie als Betroffener mit einer Klage konfrontiert sind, muss der für Sie tätige Rechtsanwalt nach außen auftreten.
Häufig muss der rechtliche Gegner angeschrieben und zur Leistung oder Mitwirkung aufgefordert werden. Dies etwa, wenn die Rechtslage zwar bekannt ist, der jeweilige juristische Gegner aber nicht reagiert, bzw. seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Auch in diesen Fällen können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren. Wir können ggf. Rechtsanwälte benennen, bzw. selbst für Sie tätig werden. Sie können uns in allen Fällen mit Ihrem Anliegen unter unserer Email Adresse kontaktieren
anfrage@ihr-erbrecht.de
oder für die Kontaktaufnahme das nachstehende Eingabeformular verwenden
Die Frage der Gebühren muss dann im Einzelfall geklärt werden, wobei das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beachtet werden muss. Auch hier gilt: eine Anfrage ist in jedem Fall unverbindlich. Auf Ihre Anfrage hin werden Ihnen die anfallenden Kosten genannt, bzw. der entsprechende Rechtsanwalt mit allen notwendigen Daten benannt. Nur wenn Sie dann ausdrücklich eine Vertretung wünschen, wird der Rechtsanwalt für Sie tätig, bzw. fallen Gebühren an. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass in vielen Fällen die Gebühren auf den juristischen Gegner umgelegt werden können, etwa wenn dieser sich im Verzug mit einer Leistung befunden hat.
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