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Hat der Erblasser kein Testament erstellt, so gelten hinsichtlich der Erbfolge die Bestimmungen des Gesetzes. Wer den Erblasser mit welchen Quoten beerbt ist abhängig von der jeweiligen familiären Konstellation. Verstirbt ein Ehepartner, erben neben dem verbleibenden Partner die Kinder mit. Sind keine Kinder vorhanden, erben neben dem Ehegatten die Eltern, ggf. die Geschwister oder Neffen und Nichten. Bei familiären Besonderheiten - etwa wenn nichteheliche Kinder vorhanden sind oder Stiefkinder in die Ehe gebracht werden - ist die Erstellung eines Testaments unbedingt erforderlich. Ein Testament sollte etwa abgefasst werden, wenn mehr als ein Kind als Erbe in Betracht kommt, ebenso beim Zusammentreffen von Ehegatte und Kindern. Ist kein Testament vorhanden, erben der Ehegatte und die Kinder gemeinsam. Dies kann etwa bei vorhandenem Immobilienbesitz zu erheblichen Problemen führen. Um dies zu vermeiden, ist die Errichtung eines Testaments anzuraten. Dieses muss den jeweiligen familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen- auch in Hinblick auf die Erbschaftsteuer- angepasst werden. Zur Wirksamkeit des Testaments müssen gewisse Formanforderungen beachtet werden. Grundsätzlich kann ein Testament -alternativ zur Erstellung bei einem Notar- auch eigenhändig abgefasst werden. Bei einem Ehegatten-Testament muss einer der beiden Ehegatten das Testament niederschreiben, sodann beide unterschreiben. Das Testament sollte mit der Angabe von Ort und Datum versehen werden. Im Falle der Erstellung eines Testaments ohne rechtliche Betreuung kommt es häufig zu Streitigkeiten, etwa hinsichtlich der Auslegung einzelner Klauseln. Ein Testament sollte stets auf die jeweiligen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zugeschnitten sein. Nach der Erstellung des Testamentes schließt sich die Frage an, wo es zu verwahren ist. Kritisch ist die Aufbewahrung in den eigenen Räumlichkeiten. Hier besteht die Gefahr der Vernichtung oder des Nichtauffindens im Erbfall. Wir beraten hinsichtlich der Erstellung eines Testaments, fertigen Ihnen gegebenenfalls ein auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenes Testament an. Die dabei anfallenden Kosten werden Ihnen vorab mitgeteilt. |