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Fachanwalt

Rechtsberatung ausschließlich durch Fachanwälte für Erbrecht

Die erbrechtliche Beratung ist angesichts der komplexen Thematik einerseits, der hohen zu vererbenden Vermögenswerte andererseits, von weitreichender Konsequenz. Deshalb muss gerade auf dem Gebiet des Erbrechts besonderer Wert auf fundierte Beratung und spezifische Fachkenntnisse gelegt werden.

Das anwaltliche Berufsrecht gestattet es Rechtsanwälten, mit den Bezeichnungen "Interessenschwerpunkt" und "Tätigkeitsschwerpunkt" zu werben. Beiden Begriffen ist gemein, dass es sich um eine reine Selbsteinschätzung und freie Angabe des jeweiligen Rechtsanwalts handelt. Der Titel "Fachanwalt für Erbrecht" darf nur nach einer Überprüfung und ausdrücklichen Gestattung der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer geführt werden. Verliehen wird der Titel ausschließlich an Anwälte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in den Bereichen:
    • materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht
    • Internationales Privatrecht im Erbrecht
    • vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung
    • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
    • steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht
    • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

  • Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen
    • In den letzten drei Jahren vor Antragstellung zum Fachanwalt müssen mindestens 80 Fälle im Erbrecht in den oben aufgeführten Bereichen bearbeitet worden sein, davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren oder Schiedsverfahren

  • Zulassung als Rechtsanwalt seit mindestens drei Jahren
Die Rechtsberatung auf dieser Plattform erfolgt ausschließlich durch Fachanwälte für Erbrecht. Hierdurch sollen dem Ratsuchenden eine höchstmögliche Beratungsqualität und Sicherheit gewährt werden.

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