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Durch medizinische Gerätschaften können in manchen Fällen pflegebedürftige Personen erfolgreich behandelt bzw. monate- und jahrelang am Leben erhalten werden. Selbstverständlich hat dieser Fortschritt aber auch seine Schattenseiten. Kann der Patient wegen seiner gesundheitlichen Situation nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden, so kann nicht etwa der Ehepartner oder die Kinder Entscheidungen über die weitere medizinische Behandlung treffen. Der Arzt ist in gewissem Rahmen gehalten, sich nach dem Willen des Patienten zu richten. Ist dieser Wille nicht schriftlich dokumentiert und ist keine Patientenverfügung vorhanden, ist der Arzt zu lebensverlängernden Maßnahmen verpflichtet. Er muss in diesem Fall alles medizinisch mögliche und machbare unternehmen, um das Leben so lange wie möglich zu verlängern. Durch eine Patientenverfügung kann solchen Situationen vorgebeugt werden, indem schriftlich festgelegt wird, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Alternativ kann bestimmten Personen die Entscheidung hierüber -frei oder in einem bestimmten festgesteckten Rahmen- übertragen werden. Um entsprechenden Situationen vorzubeugen bzw. Vorsorge zu treffen, kann also eine Patientenverfügung von Vorteil sein. Durch den klar formulierten Willen und konkreten Anweisungen in der Verfügung wird gegebenenfalls auch den Angehörigen der Druck genommen, eine Entscheidung treffen zu müssen. |